Bei S21 sind die Tunnel aus Kostengründen bezüglich Innenduchnmesser kompakt geplant. Demzufolge sind auch die Fluchtwege in Ihrer Breite beschränkt und zwar 80 cm an Stelle der üblicherweise vorgeschriebenen 105 cm . Diese Abmessung wurde erst durch eine Sondergenehmigung des Verkehrsministeriums möglich (siehe Anm 1)

 

 

 

 Bei dem Projekt Engpass21 wird das Tunnelprofil auf einer Großfolie 1:1 dargestellt

Wie sich dann eine Flucht bzw. Rettung über so einen engen Fluchtweg abspielt, mag sich jeder selbst vorstellen und was dann mit Gehbehinderten oder Rollstuhlfahrer passiert ebenfalls.

Der Meinung Tunnelbrände oder Verrauchungen seien extrem seltene Ereignisse, muss klar widersprochen werden. Ereignisse wie Rauch oder Feuer treten in Deutschland häufig (jährlich!) auf. Die langen, engen Tunnelstrecken (beim Tiefbahnhof S21 etwa 66 km ) wirken sich Risiko steigernd aus.

Je weniger Tunnelstrecken vorhanden und je kürzer diese sind, um so geringer ist das Risiko für die Passagiere einen Unfall in einem Tunnel erleben zu müssen.

Bei einem oberirdischer Bahnhof (sei es Durchgangs- oder Kopfbahnhof) sind solche Probleme nicht vorhanden. Rauch kann leicht abziehen und steigt nicht zu den Quersteigen hinauf (wie bei S21), die als Fluchtwege dienen sollen und über die Rettungskräfte gegen den Strom der Passagiere hinunter müssen.

Ferner können Passagiere den Zug im Gefahrenfalle leicht zur Seite verlassen, es gibt keine Engstellen, Sicherheitskräfte und Löschgerät können schnell und problemlos herangeführt werden.

Klare Folgerung bezüglich S21-Tiefbahnhof:
Deutlich höheres Gefahrenpotenzial für Passagiere im Vergleich zum aktuellen Ist-Zustand K20.

Anm 1
Fluchtwege im eingleisigen bzw. zweigleisigen Tunneln betragen 80 cm resp. 81 cm, dies ist die Realität der S21 Planung. Die von der Bahn bemaßten Wege ragen 40 cm in den „Sicherheitsbereich“, der von der Bahn mit 2,50 m ab Gleismitte angegeben wird. Dieser Sicherheitsbereich berücksichtigt u.a. das seitliche Ausschwenken der Wagen in den Kurven , offene Türen usw. Die Folge ist ein verringerter Abstand zur Tunnelwand, wodurch die vorgesehene Breite eines Fluchtweges von 1,20 nicht mehr eingehalten werden kann und auf ca 80 cm reduziert wird.
Das Eisenbahnbundesamt hat dies genehmigt; für den zweigleisigen Fildertunnel mit Mischverkehr hat der Bundes-Verkehrsminister eine Sondergenehmigung (sogen. Minister-Erlaubnis) erteilt.

Siehe auch Folien 13 und 14 in http://www.engpass21.de/images/Engpass21_30_05_11_sh.pdf