Bürgerbeteiligung – Bürgerbegehren - Volksabstimmung

Vier Monate lang erprobten Bürger die Mitsprache bei der Zukunft des neuen Teils der Innenstadt
Ein Problem stellte sich schon in der Anfangsphase: Was heißt hier eigentlich „offene Bürgerbeteiligung“? Denen, die befreit von allen Zwängen Inhalt und Charakter eines neuen Stadtviertels festlegen wollten, mußte erst einmal klargemacht werden, dass der Gemeinderat Vorgaben beschlossen hatte und dies auch der gesteckte Rahmen für die Kommunaltentwicklung war. Und Kritiker von „Stuttgart 21“ mussten akzeptieren, dass diese Arbeit kein Ersatz für einen – nicht zugelassenen – Bürgerentscheid sein kann. Reschl (Anmerkung: Moderator): „Es war ein zum Teil schmerzhafter Prozeß.“
Aus Artikel „Skepsis beim langen March durch die ‚Jahrhundertchance‘ “, Stuttgarter Nachrichten vom 13.05.1997

Richard Reschl von der KE (Anmerkung: Kommunalentwicklung von Baden-Württemberg) sagte gegenüber unserer Zeitung, es sei von vornherein um die Qualität des Rahmenplan-Entwurfes gegangen. Das Verfahren stelle keinen Ersatz dar für einen Bürgerentscheid. Die Methodik habe nicht auf Beschlüsse abgezielt. Die Gegner von „Stuttgart 21“ hätten die Grundlagen jedoch anders verstanden. Eine Bürgerbeteiligung ohne sie wäre aber langweilig.
Aus Artikel „‘Stuttgart 21‘: Der Zeitplan stößt auf Kritik, Stuttgarter Nachrichten vom 05.06.1997

Schuster betonte, dass es bessere Instrumente gebe, um die Bürger konstruktiv an Planungen zu beteiligen. Der Vorstoß der Grünen sein ein „untauglicher Versuch, Stuttgart 21 zu verhindern“.
Aus Artikel „Gemeinderat gegen Volksabstimmung über aktuelle Großprojekte, Stuttgarter Zeitung vom 05.12.1997

„Quartierbezogene“ Bürgerbeteiligung angelaufen – Interesse ist vorhanden
Vor rund 60 Bürgerinnen und Bürgern in der Steinbeisschule ermunterte Bürgermeister Matthias Hahn: „Beteiligen Sie sich, es gibt noch Spielräume für die Gestaltung.“ Eines freilich machte Hahn deutlich: „Es hat keinen Sinn, sich Gedanken über einen neuen Bahnhof oder über eine künftige Nutzung der Gäubahntrasse zu machen. Hier sind die Vorentscheidungen gefallen.“
Aus Artikel „Hahn: Es gibt noch Spielräume“, Stuttgarter Zeitung vom 22.01.1998

Die Gegner von Stuttgart 421 wollen in den nächsten sechs Wochen 20 000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das Projekt sammeln. Der Gemeinderat hat am Donnerstag mit großer Mehrheit die neue Finanzvereinbarung für Stuttgart 21 gebilligt. Für einen Bürgerentscheid gab es im Rat keine Mehrheit. …
OB Wolfgang Schuster (CDU) will nach dem Ja von CDU, SPD, Freien Wählern und FDP im Rat zur Finanzierung und Risikoübernahme der Stadt für Stuttgart 21 Fakten schaffen. … Im Klartext: Das Stadtoberhaupt wird, anders als von Grünen-Stadtrat Roland Kugler erbeten, keine Rücksicht auf das anlaufende Bürgerbegehren nehmen, sondern mit Land und Region eine neue Finanzierungsvereinbarung unterschreiben. … Der Gemeinderat billigte gegen Grüne, SÖS, DS und Rep eine Million Euro für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für das Bahnprojekt sowie zwei neue Stellen.
Aus Artikel „Schuster will für Stuttgart 21 Fakten schaffen“, Stuttgarter Nachrichten vom 05.10.2007

Stuttgart 21: Stadt bindet sich
Ministerpräsident Günther Oettinger, OB Wolfgang Schuster und Regionaldirektor Bernd Steinacher haben am Freitag eine Ergänzungsvereinbarung zum Bahnprojekt Stuttgart 21 unterschrieben. Im März 2008 sollen die letzten Verträge mit Bahnchef Hartmut Mehdorn und Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee folgen.
Nach dem Ja des Gemeinderates am Donnerstag zum dreistelligen Millionenbetrag der Stadt soll, offenbar auch mit Blick auf einen Bürgerentscheid, keine Zeit verloren werden. Man werde das Projekt „auf jeden Fall durchführen“, sagte Oettinger nach der Vertragsunterzeichnung im Staatsministerium. Das Land werden seine Verpflichtungen gegenüber Bahn und Bund erfüllen, es bestehe jetzt „Rechtssicherheit“.
Stuttgart 21 sein ein „Synergieprojekt ohne Alternative“, sagte Steinacher. Es binde den Filderraum besser an das Bahnnetz an und kürze Fahrzeiten im Regionalverkehr. „Selten war ein Projekt demokratischer legitimiert“, sagte der Regionaldirektor in Anspielung auf das von den Stuttgart-21-Gegnern begonnene Bürgerbegehren.
Selbst wenn die Gegner erfolgreich sein sollten: In der Vereinbarung wird das Land auf der Grundlage der jetzt verhandelten Zahlen „unwiderruflich“ ermächtigt, die Finanzierung mit Bahn und Bund zu regeln.
Aus Artikel „Vereinbarung ‚unwiderruflich‘ “, Stuttgarter Nachrichten vom 06.10.2007

Die Gegner kritisieren dieses Vorgehen. Der Grünen-Sprecher Werner Wölfe erklärte: „Der Oberbürgermeister zeigt wenig Souveränität. Ihm und der Stadt hätte es genutzt, wenn er mit seiner Unterschrift sechs Wochen gewartet hätte … Die Unterzeichnung ist für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 „eine Demonstration der Macht“. Dies gelte auch für die Mehrheit aus CDU, SPD, FDP und Freien Wählern im Gemeinderat, die weder eine neue, längst fällige Grundsatzentscheidung über das Vorhaben treffen wolle, noch eine Abstimmung über einen Bürgerentscheid.
Aus Artikel „OB unterschreibt Verträge, Bürgerbegehren läuft an, Stuttgarter Zeitung vom 06.10.2007

Aktionsbündnis übergibt Unterschriften im Rathaus – OB Schuster kritisiert Alternativplanung
Während gestern die Unterstützer bei der Übergabe der Unterschriftenordner im Rathaus betonten, Stuttgart 21 sei verkehrstechnisch, ökologisch und finanziell unsinnig, erinnerte Oberbürgermeister Wolfgang Schuster an die breite Bürgerbeteiligung während der Planungsphase. Die Entscheidung sei „auf breiter demokratischer Basis“ getroffen worden, betonte Schuster. Über all die Jahre hätten sich die Bürger in die Planung einbringen können. Der Gemeinderat habe sich mehrfach deutlich für Stuttgart 21 ausgesprochen. Schuster nannte den von den Gegnern favorisierten sanierten Kopfbahnhof die „verkehrlich schlechtere Lösung“. Die Verwaltungsgerichte hätten mehrfach bestätigt, dass Stuttgart 21 die beste Variante darstelle.
Aus Artikel „67 000 Stimmen gegen Stuttgart 21, Stuttgarter Zeitung vom 15.11.2007

Grünen-Bürgermeister: Gegner ohne Chance – OB Palmer: Schuster hat Angst
„Die Stadtverwaltung muss diese Frage verneinen, auf der Grundlage des Bürgerbegehrens ist keine Abstimmung möglich“, sagte Murawski unserer Zeitung. …
„Ein Bürgerentscheid, weil etwas teurer geworden ist? – rechtlich geht das nicht, das weiß meine Partei auch“, resümiert der Bürgermeister und verweist auf das Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshofs von 1992. Murawski: „Dieses gilt noch immer.“ …
Für einen Bürgerentscheid gebe es nur einen Weg. „Der Gemeinderat müsste das Projekt erneut debattieren und seinen Grundsatzbeschluss von 1997 erneuern. Diesen kann man angreifen“, erläuterte Murawski.
Aus Artikel „Entscheid zu Stuttgart 21 unzulässig“, Stuttgarter Nachrichten vom 16.11.2007

Oberbürgermeister sieht Haushalt der Stadt nicht tangiert – Boris Palmer (Grüne) widerspricht
„Die Frage eines Bürgerentscheids stellt sich für mich aufgrund der von der Stadt beschlossenen Gelder nicht“, so der OB. Er habe die Abstimmung im Wahlkampf 2004 bei Mehrkosten von einer Milliarde Euro in Aussicht gestellt. Die nun zugesagten Summen – bis zu 260 Millionen Euro Risikoübernahme und der Verzicht von 212 Millionen Euro Zinsen von der Bahn – belasteten den Haushalt aber nicht. Für das Risiko wurde vor wenigen Wochen vom Gemeinderat eine Rückstellung aus Mehreinnahmen gebildet. Schuster: „Der Haushalt wird nicht tangiert, keine Investition muss wegen Stuttgart 21 verschoben werden.“
„Die Grundlage, auf der ich damals über einen Bürgerentscheid nachgedacht habe, war eine völlig andere als die Fakten, die heute auf dem Tisch liegen“, so das CDU-Stadtoberhaupt. Er wende sich daher gegen eine „Legendenbildung“. Unabhängig von seiner Meinung müsse der beantragte Entscheid „rechtlich zulässig sein“. Dabei gehe es um die korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeindeordnung“.
In einer Pressemitteilung vom Juli wird Boris Palmer so zitiert: „Der OB und ich waren uns 2004 einig, dass ein Bürgerentscheid fällig ist, wenn auf die Stadt Mehrkosten deutlich im dreistelligen Millionenbereich zukommen.“ Die jetzt ausgehandelten Mehrkosten lägen unter dieser Schwelle. Palmer weiter: „Allerdings: Rechnet man den Erlass von 200 Millionen Euro Zinsen hinzu, wäre die Verpflichtung erfüllt.“
Aus Artikel „Schuster: Frage nach Bürgerentscheid stellt sich nicht“, Stuttgarter Nachrichten vom 20.11.2007

„Andriof greift in unzulässiger Weise einer demokratischen Entscheidung vor“, kritisiert die Fraktion vor dem Hintergrund der laufenden Rechtsprüfung durch die Stadt. … Geschickt habe es Andriof, der in wenigen Wochen in Ruhestand geht, verstanden, die Position seiner Behörde vorab noch festzulegen, so Fraktionschef Werner Wölfle. „Verwerflich ist besonders, dass Andriof damit den Gemeinderat beeinflusst.“
Aus Artikel „Grüne greifen Udo Andriof an“, Stuttgarter Zeitung vom 23.11.2007

Stuttgart-21-Gegner werfen dem Regierungspräsidenten Befangenheit vor
Der mächtige Behördenleiter geht zum Jahresende in den Ruhestand. Wenn das nicht so wäre, sagen die Gegner dies Projekts Stuttgart 21, müsste der CDU-Mann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde rechnen.
Andriof hatte vergangene Woche gegenüber dieser Zeitung erklärt, die Stuttgart-21-Gegner hätten mit ihrem Bürgerbegehren „überreizt“. Gegenüber der dpa nannte Andriof das Begehren „sinnlos“, es komme zu spät. … Die Stadt prüft die rechtliche Zulässigkeit. Lehnt sie das Begehren ab, können die Gegner beim Regierungspräsidium Widerspruch einlegen.
Andriofs Aussagen sind daher brisant. Sie zeigten, so der Grünen-Anwalt Roland Kugler, dass der Behördenchef in der Sache „befangen“ sei. Kugler: „Andriof sendet ein Signal, und das geht in Richtung des eigenen Personals und in Richtung Stadt.“ Das Motto sei: Die Stadt könne das Bürgerbegehren ruhig ablehnen, der Widerspruch der Gegner beim RP werde erfolglos sein. Kugler weiter: „Der Sachbearbeiter, der das im RP zu entscheiden hat, könnte sich unter Druck gesetzt fühlen.“ Jeder Richter, der so handeln würde, sagt Kugler, „würde vom Verfahren ausgeschlossen werden“.
Aus Artikel „Andriof verhält sich wie ein Parteisoldat“, Stuttgarter Nachrichten vom 23.11.2007

Oberbürgermeister Wolfgang Schuster über 67 000 Stimmen gegen Stuttgart 21, sein Wahlversprechen und die Nachteile der Alternativplanung
Schuster:
„Die 67 000 Stimmen für das Bürgerbegehren sind der klare Hinweis darauf, dass wir Stuttgart 21 noch nicht ausreichend erklärt haben.“
Noch einmal, Herr Schuster: warum lassen Sie den Bürgern nicht ihren Willen einer Volksabstimmung und setzen sich im Falle einer Ablehnung von Stuttgart 21 dafür ein, dass die Alternative realisiert wird?
„Weil diese Variante deutlich mehr Nachteile hat. Die Generalsanierung der bestehenden Gleisanlagen, die dann notwendig wäre, würde dazu führen, dass mindestens zehn Jahre lang der reguläre Bahnbetrieb erheblich gestört würde, dass häufig nachts gearbeitet werden müsste mit erheblichen Lärmbelastungen, dass die neuen ICE-Gleise einen harten Eingriff in den Schlossgarten und Rosensteinpark nach sich ziehen und vieles mehr.“ …
Aus Artikel „Das Bürgerbegehren ist in weiten Teilen irreführend“, Stuttgarter Zeitung vom 07.12.2007

„Das Bürgerbegehren gegen da Projekt Stuttgart 21 ist unzulässig. Zu diesem Schluss kommen zwei unabhängige Experten für Verwaltungsrecht. Die Projektgegner hätten auf „rechtlich fragwürdiger Basis“ gearbeitet. … Ein Bürgerbegehren wäre nur sicher, wenn der Gemeinderat einen neuen Grundsatzbeschluss fasst.
Aus Artikel „Juristen: Bürgerbegehren ist unzulässig, Stuttgarter Nachrichten vom 08.12.2007

Kanzleiter: OB hat sich 2004 verpflichtet – Bahnhofsgegner: OB verbreitet Lügen
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 verurteilte am Feitag Aussagen von Schuster. Er betreibe „Volksverdummung“, wenn er behaupte, die DB werde so oder so bauen – auch wenn ein Bürgerentscheid Stuttgart 21 ablehne. Schuster behaupte zudem „wider besseren Wissens“, dass der Schlossgarten durch die Alternative Kopfbahnhof 21 durch Gleise zerschnitten werde. Dies seien „offenkundige Lügen“, weil ein Tunnel geplant sei.
Aus Artikel „SPD: Schuster kann entscheiden lassen“, Stuttgarter Nachrichten vom 08.12.2007

Oberbürgermeister Wolfgang Schuster sagte: „Ich nehme das Votum von mehr als 60 000 Bürgern gegen Stuttgart 21 sehr ernst, wenn ich gewusst hätte, wie viele Menschen das Bürgerbegehren unterzeichnen, hätte ich bereits im vergangenen Sommer damit begonnen, verstärkt über Stuttgart 21 zu informieren.“
Aus Artikel „Gutachter Klaus-Peter Dolde: Der Zug ist abgefahren“, Stuttgarter Zeitung vom 14.12.2007

Ministerpräsident Oettinger und OB Schuster stellen sich Streitgespräch – 400 Besucher in der Landesbank
Stuttgarter Nachrichten vom 15.12.2007
Hamann legt den Finger in die Wunde und erinnert den OB an sein Wahlkampfversprechen 2004. „Ich stehe zu dem, was ich 2004 gesagt habe“, antwortet Schuster. „Doch ich will dem Bürger heute gegenüber ehrlich sein.“ … „K 21 wäre auch nicht vergnügungssteuerpflichtig“, sagt Schuster trocken.
Aus Artikel „Offener Schlagabtausch zu Stuttgart 21“, Stuttgarter Nachrichten vom 15.12.2007

Der Ratsbeschluss vom 4. Oktober 2007 enthält nicht nur die bloße Zustimmung zur Festlegung der Finanzierungsbeiträge und Risikobeteiligungen des Landes. Der Beschluss konkretisiert nicht lediglich den Inhalt vorangegangener Beschlüsse, sondern schafft die zentrale Voraussetzung zur Verwirklichung von Stuttgart 21. Wesentliche Unsicherheiten und Unwägbarkeiten zur Finanzierungsfrage, die das Projekt jederzeit hätten zu Fall bringen können, wurden mit diesem Beschluss beseitigt. Ohne den Beschluss wäre Stuttgart 21 fraglich gewesen. Ein Bürgerbegehren wäre vor Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung nicht verfristet gewesen, da es sich bei dem Beschluss des Gemeinderats vom 4. Oktober um einen weichenstellenden Grundsatzbeschluss handelt.
Aus Artikel „Gutachter: Frist noch nicht abgelaufen“, Stuttgarter Zeitung vom 19.12.2007

Gegner wollen nach verlorener Abstimmung vor Gericht ziehen
Der Gemeinderat hat am Donnerstag einen Bürgerentscheid über den Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21 abgelehnt. … Das Ergebnis von 45 zu 15 Stimmen wiederholte sich beim Geschäftsordnungsantrag der CDU. Sie verhinderte so die Abstimmung über den Antrag der Grünen. Die Öko-Partei hatte Schuster aufgefordert, mit den Projektpartnern über das Ende von Stuttgart 21 zu verhandeln.
Aus Artikel „Große Mehrheit im Rat gegen Bürgerentscheid“, Stuttgarter Nachrichten vom 21.12.2007

Für den Verwaltungsrechtler Holger Zuck gibt es keinen Zweifel: „Das Bürgerbegehren mit dem Ziel, aus dem Projekt Stuttgart 21 auszusteigen, war zulässig. Das Nein des Oberbürgermeisters und des Gemeinderats zu einem Bürgerentscheid war rechtswidrig und nicht im Sinne der Gemeindeordnung.“ … Holger Zuck stützt seine Argumentation in dem rechtlich komplizierten Verfahren auf folgende Punkte: „Jede Einzelfrage, die im Bürgerbegehren gestellt wurde, ist isoliert zu betrachten – die Aussage der städtischen Gutachterkanzlei Dolde, nach der nur eine unzulässige Frage alle anderen ebenfalls unzulässig mache, trifft nicht z.“ Außerdem sei er der Ansicht, dass der Gemeinderat mit seiner Zustimmung zu den Finanzierungsverträgen am 4. Oktober 2007 5“sehr wohl einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, gegen den ein Bürgerbegehren möglich war“. Schließlich habe OB Wolfgang Schuster „gesetzwidrig gehandelt, indem er bereits am 5. Oktober diese Verträge unterzeichnet hat“. Die Gemeindeordnung sage ausdrücklich, dass er in diesem Fall sechs Wochen hätte warten müssen. Die Ansicht der Stadt, das Bürgerbegehren sei „verfristet“, könne deshalb keinen Bestand haben.
Aus Artikel „Aktionsbündnis wirft OB Schuster Bürgerfeindlichkeit vor“ vom 12.(?) 02.2008

Gegen die Stimmen der Grünen, der „Republikaner“ und der Linkspartei hat der Gemeinderat gestern, wie erwartet, einen Bürgerentscheid über Stuttgart 21 erneut abgelehnt. Die nächste Instand im Streit ist jetzt das Regierungspräsidium Stuttgart. Oberbürgermeisteramt Schuster sagte vor dem Gemeinderat erneut: „Es geht in diesem Widerspruchsverfahren nicht darum, ob uns Stuttgart 21 gefällt oder nicht – es geht um eine juristische Prüfung.“ Diese Prüfung habe ergeben, dass ein Bürgerentscheid unzulässig sei. Um einer „Legendenbildung“, so Schuster vorzubeugen, wollte er auf Folgendes hinweisen: „Die jetzt entstandene Situation haben nicht ich und die Mehrheit im Gemeinderat herbeigeführt, sondern der Aktionskreis gegen Stuttgart 21.“ Der sei verantwortlich für die Fragen und die Begründung des von ihm initiierten Bürgerbegehrens. Schuster sagte zu den Initiatoren: „Sie hätten die Möglichkeit gehabt, einen anderen Text zu wählen.“ Sollte sich in der Zukunft herausstellen, dass ein Bürgerentscheid doch zulässig ist, werde er dem Gemeinderat diesen empfehlen.
Aus Artikel „Keine Mehrheit für einen Bürgerentscheid“, Stuttgarter Zeitung vom 25.04.2008

Die in einem Aktionsbündnis zusammengeschlossenen Gegner, so die Argumentation von Regierungspräsident Schmalzl, hätten sowohl formale als auch inhaltliche Fehler begangen. Die Einwender seien zum Widerspruch gar nicht berechtigt, ihre Widersprüche „unter allen Gesichtspunkten erfolglos“. Vier der fünf bei der Unterschriftensammlung für den Bürgerentscheid gestellten Fragen seien unzulässig. Bei der fünften Teilfrage – „Sind Sie dafür, dass die Stadt keine weiteren Verträge über dieses Projekt abschließt?“ – werde die „inhaltliche Reichweite nicht klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht“.
Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz (Bund), Brigitte Dahlbender, Grünen-Fraktionssprecher Werner Wölfle und Gangolf Stocker von der Initiative Kein Stuttgart 21 kündigten am Freitag an, den Rechtsweg beschreiten zu wollen, der zunächst vor das Verwaltungsgericht Stuttgart führen wird.
Aus Artikel „Bürgerentscheid erneut abgewiesen“, Stuttgarter Nachrichten vom 19.07.2008

Falls Stuttgart 21 für die Stadt teurer wird als vertraglich vereinbart, sollen die Bürger über eine Übernahme von Mehrkosten durch die Stadt abstimmen. Darauf haben sich am Mittwochabend der neue Gemeinderat und OB Wolfgang Schuster nach hitziger Debatte geeinigt.
Aus Artikel „Im Ernstfall soll der Bürger bei Mehrkosten mitreden“, Stuttgarter Nachrichten vom 23.07.2009