Grundstücksveräußerung - Wirtschaftlichkeitsrechnung
Eigentlich gehören Bahngrundstücke, die nicht für Schienenbetrieb nötig sind, den Steuerzahlern
(Anmerkung hierzu: nach Eisenbahngesetz)
Verkehrsminister empfahl Rechnungsprüfer-Firma, Stuttgart 21 nicht wie normal zu kontrollieren
Der Bund hat auf 2,17 Milliarden Mark verzichtet, damit Stuttgart 21 finanziert werden kann. Bahngrundstücke, die nicht betriebsnotwendig sind, gehören seit Gründung der Bahn AG dem Bund. Der hat im vergangenen Jahr aber zugestimmt, dass die AG Boden verkaufen und mit dem eingenommenen Geld Stuttgart 21 … finanziert. … Klaus Amler von Umkehr Stuttgart: … Die Bahn trage also gar keinen so hohen Anteil an den Kosten wie sie bisher immer gesagt habe. Vielmehr werden 2,17 Milliarden Mark mehr Steuergeld verbraucht.
Dazu Bahn-AG Sprecherin Ursula Zimmermann: „Alles ist rechtens. Das Gelände wurde im Herbst 95 als bahnbetriebsnotwendig eingestuft.“ Die Entscheidung, dass der Boden, der Geld in die Bahnkasse bringen soll, betriebsnotwendig für die Bahn AG ist, sei gefallen, kurz bevor die Finanzierung vorgestellt wurde. Hans Holtz von der Bahn AG: „Verkehrsministerium und Finanzministerium haben zugestimmt, damit ist das Thema erledigt. Da hätte Herr Waigel sagen müssen, moment mal, so geht das nicht.“ Habe er aber nicht, also sei klar: Die Bahn finanziere die 4,893 Milliarden Mark, die Stuttgart 21 kosten soll, zu zwei Drittel selbst.
Umkehr Stuttgart kritisiert, dass Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann der C & L Treuarbeit, der Prüfungsgesellschaft, die die Finanzierung durchrechnete, empfahl, nach welcher Methode sie zu rechnen habe. … In dem Bericht schreibt C & L, die Bahn AG und der Bund hätten im April 95 vereinbart, dass die Wirtschaftlichkeitsrechnung nach einer bestimmten Methode geprüft werden sollte.
Die C & L prüfte aber nicht nach dieser Methode, sondern nach einer günstigeren. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Abweichung von einer idealtypischen Investitionsrechnung handelt“, schrieben die Gutachter in ihrem Vorwort. Diese abweichende Vorgehensweise wurde vom Verkehrsminister empfohlen, so die Gutachter. … Hans Holtz von der Bahn AG: „Es gibt da eine Methode, die üblich ist. Die in Absprache mit dem Verkehrs- und dem Finanzministerium verwendete Methode ist nicht der Normalfall. Es handelt sich um eine zweite Möglichkeit.“
Diese zweite Möglichkeit habe dafür gesorgt, dass eine Lücke von etwa einer Milliarde Mark in dem Finanzplan nicht aufgetaucht sei, so Umkehr Stuttgart. Klaus Amler: „Die Bahn AG hat die öffentliche Hand über den Tisch gezogen.“
Aus Artikel: „Bund schenkt Bahn 2,17 Milliarden Mark“, Stuttgarter Nachrichten vom 02.03.1996
Bundesverkehrsministerium:
… Minister Wissmanns Sprecher Steinle hat die Behauptung zurückgewiesen, der Bund habe in unzulässiger Weise auf diese Berechnung Einfluss genommen. Vielmehr handle es sich bei dem Gutachten der Prüfungsgesellschaft C & L Treuarbeit um eine „anerkannte, die Besonderheiten des Projektes Stuttgart 21 berücksichtigende Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsuntersuchung“.
Steinle zufolge ist das Eigentum an Immobilien der früheren Bundesbahn, die „unmittelbar und ausschließlich bahnnotwendig“ sind, im Zuge der Bahnreform kraft Gesetzes auf die Deutsche Bahn AG übergegangen. Dies treffe insbesondere auf das Gleisgelände am Stuttgarter Hauptbahnhof zu, …
Aus Artikel „Stuttgart 21 nicht schöngerechnet“, Stuttgarter Zeitung vom 04.03.1996
Verkehrsministerium bestätigt seinen Einfluß auf Wirtschaftlichkeitsprüfung von „Stuttgart 21“
Das Bundesverkehrsministerium hat am Montag bestätigt, dass es Einfluß auf die Wirtschaftlichkeits-prüfung von „Stuttgart 21“ genommen hat. … Verkehrsminister Matthias Wissmann sagte gestern in Stuttgart, er selbst könne keine Auskünfte dazu geben und verwies auf das zuständige Fachreferat. … Der Ministerialdirigent im Bonner Verkehrsministerium, Klaus Kraft: „Diese Wirtschaftlichkeitsrechnung spielt nicht die große Rolle. Wichtiger ist die Finanzrechnung. In ihr sind Grundstückserlöse eingeplant.“ Die Methode der Wirtschaftlichkeitsrechnung sei „etwas abgewandelt worden“. Und: „Das wurde zum ersten Mal so gemacht, aber das Projekt sieht auch etwas anders aus als unsere anderen Infrastrukturmaßnahmen. Ohne die Abwandlung wäre das ja nicht gelaufen, nur unter dieser Annahme ist das zu machen.“
Wissmann sagt, der Boden, den die Bahn AG für mindestens 2,17 Milliarden Mark verkaufen will, um „Stuttgart 21“ zu finanzieren, sei ihr 1994 zugesprochen worden. Damit steht er im Widerspruch zur Bahn AG. Deren Sprecherin, Ursula Zimmermann, und der für „Stuttgart 21“ zuständige Geschäftsführer Hans Holtz sagen, der Boden sei vergangenes Jahr als „betriebsnotwendig“ eingestuft worden. Der Unterschied ist wichtig: Für den alten Kopfbahnhof ist die Fläche betriebsnotwendig, bei „Stuttgart 21“ wird sie für Häuser und Bürogebäude frei. Wenn der Boden der Bahn AG überlassen wurde, als klar war, „Stuttgart 21“ kommt, ist die Entscheidung schwerer begründbar. … Dazu Wissmann: „Die Rechnung von Umkehr ist eine Milchmädchenrechnung.“ Und: „Alle spricht dafür, dass wir diese Rechnung sehr solide gemacht haben.“
Aus Artikel „‘Ohne die Abwandlung machbar‘ “, Stuttgarter Nachrichten vom 05.03.1996
Siehe ferner auch Artikel „Vertrag über Stuttgart 21 am Parlament vorbei? Der Stuttgarter Zeitung vom 07.03.1996
Bundesrechnungshof überprüfte Teilgeschäfte von Stuttgart 21 und gibt Ergebnis nicht bekannt
Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, sagte, es werde immer zweifelhafter, ob Stuttgart 21 seriös finanziert werden können. Stuttgart 21 „werde schlicht und einfach schöngerechnet, sei ein Prestigeprojekt der CDU, das „mit Hilfe von Trickserei und Blendereien durchgesetzt werden soll“, so Kuhn. Stuttgarts OB Manfred Rommel teilte dagegen mit „Selten ist ein so großes Projekt so sorgfältig auf seine Finanzierbarkeit geprüft worden wie Stuttgart 21.“ Dem widersprechende Behauptungen seien aus der Luft gegriffen. Die Verdächtigungen seien „unfundiert“.
Aus Artikel „Rommel verteidigt die Bahnrechnung“, Stuttgarter Nachrichten vom 06.03.1996
Politpoker um Finanzierung – „Unstimmigkeiten“ werden in Bundestagsausschuß behandelt
Zusätzliche Brisanz gewinnt die Angelegenheit durch teilweise widersprüchliche und irreführende Aussagen des Bundesverkehrsministeriums sowie durch interne Unterlagen des Bundesrechnungshofes. Das Ministerium hat am Freitag gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ deutlich gemacht, dass das Stuttgart 21-Gelände im Herbst vergangenen Jahres der Bahn zugeschlagen wurde – nach zähen Verhandlungen zwischen der Bahn AG und verschiedenen Bundesministerien; der Bundesrechnungshof habe dieser Lösung zugestimmt. Die unabhängige Frankfurter Behörde legt freilich Wert auf den Hinweis, dass es „derzeit keine Prüffeststellung“ hinsichtlich Stuttgart 21 gibt. … Verschleiert wird dabei, dass die Vereinbarung über das Stuttgart 21-Areal erst im Herbst vergangenen Jahres, kurz vor der Präsentation des Synergiekonzeptes Stuttgart 21, unter Dach und Fach gebracht wurde, so die letzte Version. Das Gelände wurde der Bahn also erst lange nach der Vorstellung der Machbarkeitsstudie vom Januar 1995, in der bereits mit Geldern aus dem Grundstücksverkauf gerechnet wurde, zugeschlagen. Peter Conradi, aber auch andere Bundestagsabgeordnete, zeigen sich verwundert darüber, dass der Zwei-Milliarden-Mark-Deal in Sachen des Stuttgart 21-Areals zwischen Bahn und Bundesministerien offenbar am Parlament vorbei erfolgte. Und das, obwohl seit Monaten im Rechnungsprüfungsausschuß Zwist darüber herrscht, welche Areale als „bahnnotwendig“ (und damit als Eigentum der Bahn) und welche als „nicht bahnnotwendig“ (und damit als Eigentum des Bundes) eingestuft werden sollen. Für den Grünen-Bundestagsabgeordneten Oswald Metzger stellt sich daher die Frage, ob es ein „Lex Stuttgart 21“ gegeben hat.
Aus Artikel „Vertrag über Stuttgart 21 am Parlament vorbei?“, Stuttgarter Zeitung vom 07.03.1996
Nach einer Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Bahn vom letzten Frühjahr müssen Schienenweginvestitionen nach der Berechnungsmethode des Berliner Wirtschaftsprofessors Horst Albach einen positiven Wert erbringen. „Wenn ein negativer Betrag rauskommt, ist das Projekt volkswirtschaftlicher Unsinn“, erläutert der Wissenschaftler. Tatsächlich kommt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C & L Treuarbeit nach der Albach-Methode zunächst auch zu einem signifikant hohen negativen Kapitalwert“ für das Bahnprojekt und der baden-württembergischen Hauptstadt. Doch das Büro, das auch die beruhigenden Testate über den Bremer Vulkan geschrieben hat, schlägt für den vorliegenden Fall eine betriebs- statt eine volkswirtschaftliche Berechnungsart vor. Jetzt werden zinslose Darlehen der öffentlichen Hand auf der Nutzenseite einkalkuliert, und auch die Grundstücksverkäufe schlagen positiv zu Buche. Und siehe da: Am Schluss der Alternativrechnung steht doch ein Plus vor dem Ergebnis. Albach hat für den Kriterienwechsel kein Verständnis. Als „absolut verbindlich“ schätzt er seine Kapitalwertrechnung ein. „Wir in der Regierungskommission wollten damit ja gerade den permanenten Griff der Bahn in die Kasse vom Bund verhindern“, sagt er.
Aus Artikel „Rechentrick für Stuttgarts Bahnhof“, die tageszeitung vom 07.03.1996
Oberbürgermeister Rommel widerspricht Behauptungen von „Umkehr Stuttgart“
„Selten ist ein so großes Projekt so sorgfältig lauf seine Finanzierbarkeit geprüft worden wie Stuttgart 21“, erklärte Oberbürgermeister Rommel am 5. März 1996. Die dem widersprechende Behauptung der Gruppierung „Umkehr“, welche Stuttgart 21 nicht wolle, sei aus der Luft gegriffen. … Wenn die Deutsche Bahn AG mit Billigung der Bundesregierung bereit sei, Grundstückserlöse aus der Veräußerung von Bahngrundstücken in Höhe von 2,2 Milliarden Mark unmittelbar für eine nachhaltige Verbesserung des Schienenverkehrs in Stuttgart und im Land einzusetzen, sollte man dafür dankbar sein. … Die Steuereinnahmen, welche die öffentliche Hand durch die große Investition in die Verkehrsstrecken und auf den freiwerdenden Grundstücken sowie durch die nachhaltige Verbesserung des Standortes Baden-Württemberg erziele, seien in die Rechnung nicht eingegangen. Alle Bürger, auch diejenigen, die unter dem Namen „Umkehr“ auftreten, hätten das Recht, Stuttgart 21 abzulehnen. Sie sollten aber ihre Meinung nicht mit unfundierten Verdächtigungen untermauern, betonte Rommel. … Wer Stuttgart 21 ablehne, solle sich auch dazu äußern, wie er den Verzicht auf die positive Wirkung des Projekts für den Arbeitsmarkt, den Verzicht auf eine wirksame Anbindung des Landes an das europäische ICE-Netz und den Verzicht auf den ökologischen Vorteil einer nachhaltigen Verlagerung von Kraftverkehr auf den Schienenverkehr zu begründen gedenke.
Aus Artikel „Aus der Luft gegriffen“, Amtsblatt der Landeshauptstadt vom 07.03.1996
Das Umweltbündnis Umkehr Stuttgart und zehn Architekten machen massiv Front gegen Pläne von Bund, Land, Stadt und Bahn
Dagegen klagte Landesverkehrsminister Schaufler, die Diskussion werde abenteuerlich. Jetzt wollten die Umweltverbände auch noch die Verbesserung des Schienenverkehrs im Bereich Hauptbahnhof verhindern. Damit stelle man sich gegen die Interessen der Region und versündige sich an künftigen Generationen. Stuttgart 21 verkürze die Reisezeiten, verlagere Verkehr auf die Schiene, entlaste die Umwelt, biete einmalige städtebauliche Chancen und sichere Wachstum und Beschäftigung.
Aus Artikel: „Stuttgart 21: Warnung vor ‚Gefälligkeitsplanungen‘ “, Stuttgarter Zeitung vom 09.03.1996
Widersprüchliche Angaben, was Paragraph 4 der Rahmenvereinbarung zu „Stuttgart 21“ bedeutet
Der Boden, den die Bahn AG in Stuttgart verkaufen will, um „Stuttgart 21“ zu bezahlen, wurde ihr vom Bund, wahrscheinlich im Januar 1994, kostenlos zugesprochen. Das geht aus neuen Informationen aus dem Bonner Verkehrsministerium hervor. Bisher war unklar, wann der Bund der Bahn den Boden überlassen hatte. Sprecher der Bahn AG hatten mehrfach gesagt, die 100 Hektar Fläche seien ihr im Herbst 1995 überlassen worden. Das hätte bedeutet: Die Bahn AG verplante den Wert der Grundstücke, bevor sie diese offiziell bekommen hatte.
Mit Bodenverkäufen will die Bahn 2,175 Milliarden Mark oder mehr für „Stuttgart 21“ aufbringen. Kritiker des Grundstücksgeschäfts, zu dessen Überprüfung vor kurzem Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes in Stuttgart waren, sagen, so werde Steuergeld für Stuttgart 21 ausgegeben. Die offizielle Version des Bundesverkehrsministeriums lautet inzwischen: Einige Grundstücke gehörten nie dem Bund, sie gingen laut Eisenbahnneuordnungsgesetz am 5. Januar 1994 von der Deutschen Bundesbahn an die Bahn AG. Ob aber die Stuttgarter Grundstücke dabei waren, wird nicht eindeutig gesagt. Allerdings gibt es folgende Formulierungen aus dem Ministerium, die eine spätere Übergabe rechtfertigen würden: Die verbliebenen Liegenschaften in Deutschland seien dem Bundeseisenbahnvermögen und der Bahn AG zugeordnet worden, das die Bahn AG für das Bundeseisenbahnvermögen vermarktet. Die dann noch übrig gebliebenen Flächen gehen wieder an die Bahn AG.
Aus Artikel „Vorkaufsrecht für Stadt – ja oder nein?“, Stuttgarter Nachrichten vom 20.04.1996
ÖDP lässt Bombe platzen – Rechtsanwalt hält Rahmenvereinbarung wegen 2,1 Milliarden-Geschäft der DB für nichtig
Ist das Grundstücksgeschäft der Bahn als wesentliche Grundlage für die Finanzierung von „Stuttgart 21“ geplatzt? Im Auftrag der ÖDP komme ein juristischer Gutachter zu dem Ergebnis: „Die Rahmenvereinbarung ist nichtig.“
Recht viel höher konnte die Ebene, auf der 1995 der Vertrag für „Stuttgart 21“ ausgehandelt worden ist, nicht sein: DB-Chef Dürr, Bundesverkehrsminister Wissmann, Ministerpräsident Teufel, OB Rommel und der Verband Region Stuttgart. Der Inhalt war klar: Die Stadt musste sich vertraglich festlegen, das bei der neuen ICE-Trasse freiwerdende Bahngelände planerisch so auszuweisen, dass die DB dafür als Verkaufserlös 2,1 Milliarden Mark als wesentlichen Finanzierungsanteil erzielt. …
Anwalt Wirsing liest aus dem Vertrag eine Verpflichtung der Stadt zu einer Bauleitplanung heraus, die zwischen Hauptbahnhof und Rosensteinpark den Boden für 11 00 Einwohner und 24 000 Beschäftigte bereitet. Doch nach dem Baugesetzbuch bestehe kein Anspruch, solche Bauleitpläne aufzustellen. Vertragliche Zusagen einer Kommune seien damit wirkungslos. Damit sei die Verpflichtungser-klärung der Stadt, auf der Grundlage dieses Rahmenplans innerhalb einer bestimmten Frist Bebauungspläne aufzustellen, nichtig – wie die gesamte Rahmenvereinbarung. … Und warum war dieser offenbar eindeutige juristische Haken nicht erkannt worden, als Wirsing noch in leitender Stellung beim Land tätig war? Weil alles „im Hauruckverfahren“ passiert und daher vielleicht nicht alles lausreichend bedacht worden sei. Im übrigen sei er damit nicht befasst gewesen.
Aus Artikel „Rechts-Gutachten eine Ohrfeige für Politik Prominenz, Stuttgarter Nachrichten vom 11.06.1997
OB Schuster widerspricht ÖDP
Durch die Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG, der Stadt, dem Bundesverkehrs-ministerium, dem Land und der Region Stuttgart wird die Planungshoheit der Stadt nicht verletzt, meint der OB. Der städtebauliche Spielraum, den das Baugesetzbuch fordere, bleibe bestehen. Die Ergebnisse der offenen Bürgerbeteiligung zeigten ja auch, dass die Umsetzung des Projektes keinesfalls bloßer Vollzug der Rahmenvereinbarung sei, erwiderte Schuster dem ÖDP-Stadtrat Gerhart Scheerer.
Aus Artikel „Rahmenvertrag ist gültig“, Stuttgarter Nachrichten vom 19.06.1997
Der Gegenwind wird stärker: Am Donnerstag legte Rechtsanwalt Kersten Heinz das nunmehr zweite Gutachten vor, das die Rahmenvereinbarung über „Stuttgart 21“ für „nichtig erklärt“. Ein Dutzend Stadträte erwägen eine Klage.
Aus Artikel: „‘Stuttgart 21‘: Zweiter Gutachter nennt Vertrag nichtig, Stuttgarter Nachrichten vom 18.07.1997
Nach Ansicht von Heinz ist indessen durch die in dem Rahmenvertrag festgelegten Planzahlen das baurechtlich von der Stadt verlangte Abwägungsgebot in „eklatanter Weise“ verletzt worden. Ein „direkter Zwang“, entsprechende Baumassen zu genehmigen, komme auch durch die Schadensersatz-pflicht der Schwabenmetropole zum Ausdruck. Vor diesem Hintergrund seien auch alle auf dem Vertrag basierenden Bebauungspläne nicht haltbar.
Aus Artikel „Klage gegen Stuttgart 21 denkbar“, Stuttgarter Zeitung vom 18.07.1997
Die Stadträte Rolf Penzel (SPD) und Gerhart Scheerer (ÖDP) haben beim Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage eingereicht, um die Gültigkeit dieser Vereinbarung – vom Gemeinderat beschlossen – überprüfen zu lassen.
Aus Artikel „Stadträte klagen gegen Gemeinderat“, Stuttgarter Nachrichten vom 18.10.1997
Wie der Cannstatter Rechtsanwalt Kersten Heinz gestern mitteilte, hat er im Auftrag der Initiative Leben in Stuttgart sowie der beiden Stadträte Gerhard Scheerer (ÖDP) und Rolf Penzel (SPD) beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen die Rahmenvereinbarung zur Neugestaltung des Bahn-geländes eingereicht. … Ziel der Klage sei es, die Rahmenvereinbarung für nichtig erklären zu lassen. … Damit seien die grundgesetzlich geschützte bauplanerische Gestaltungsfreiheit des Gemeinderats und das Recht jedes einzelnen Stadtrats verletzt.
Aus Artikel „Klage gegen Stuttgart 21 eingereicht“, Stuttgarter Zeitung vom 12.12.1997
„Stuttgart 21“: Klage erfolglos
Verwaltungsgericht spricht Stadträten die Befugnis ab
Die 9. Kammer des Gerichtes kam zu dem Ergebnis, dass den Stadträten keine Klagebefugnis zukomme. Deshalb spielte die Frage, ob die Stadt in dem Vertragswerk gegenüber der Bahn eine unzulässige Vorabbindung bezüglich der Baudichte auf dem „Stuttgart 21“-Gelände eingegangen ist, keine Rolle mehr. „Möglicherweise wäre das Ergebnis anders ausgefallen, wenn sich der Gemeinderat als solcher gegen die Rahmenvereinbarung gewendet hätte“, erklärte Siegfried Kasper, Sprecher des Verwaltungsgerichts. … Der Anwalt der Kläger, Kersten Heinz, spricht von „guten Chancen, dass wir in die Berufungsinstanz gehen“ falls in der schriftlichen Begründung lediglich die Frage der Zulässigkeit der Klage problematisiert werde. „Wer kann denn dieses Großprojekt überhaupt noch rechtlich überprüfen lassen, wenn nicht die Stadträte?“
Aus Artikel: „ ‚Stuttgart 21‘: Klage erfolglos